Zurück zum Rechtsmonitoring
Grün – InformationscharakterArbeitsschutz

DGUV Information 213-106 – Laboratorien: Sicheres Arbeiten

Aktualisierte Empfehlungen für sicheres Arbeiten in Laboratorien mit neuen Hinweisen zu Nanopartikeln und biologischen Arbeitsstoffen.

Veröffentlicht

10. März 2025

Inkrafttreten

10. März 2025

Quelle

DGUV

Vorschrift

DGUV Information 213-106

Fachliche Analyse

Was hat sich geändert?

Neue Kapitel zu Nanopartikeln im Labor und zum Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen. Aktualisierte Empfehlungen zur Laborbelüftung und zum Umgang mit Druckgasflaschen.

Warum ist das wichtig?

Laboratorien sollten ihre Sicherheitskonzepte und Betriebsanweisungen mit den neuen Empfehlungen abgleichen.

Wen betrifft es?

Alle Betreiber von chemischen, biologischen oder physikalischen Laboratorien.

Was muss der Betrieb jetzt tun?

Betriebsanweisungen mit neuen Empfehlungen abgleichen, Unterweisungen aktualisieren.

Welche Fristen gelten?

Empfehlung – keine zwingende Frist, aber Stand der Technik.

Welche Risiken entstehen bei Nichtbeachtung?

Kein unmittelbarer Rechtsverstoß, aber Abweichung vom Stand der Technik kann bei Unfällen relevant werden.

Welche Pflichten ergeben sich daraus für Unternehmen?

Wer sollte sich darum kümmern?

["Fachkraft für Arbeitssicherheit","Führungskraft"]

Welche Dokumente sollten geprüft werden?

["Betriebsanweisungen","Unterweisungsnachweise"]

Praxisorientierte Bewertung

Was bedeutet die Änderung im Betriebsalltag?

Laborsicherheitsbeauftragte sollten die neue Information lesen und relevante Änderungen in die Betriebsanweisungen übernehmen.

Welche typischen Fehler passieren?

DGUV Informationen werden als 'nur Empfehlung' abgetan, sind aber Stand der Technik.

Wo entstehen häufig Haftungsrisiken?

Gering – aber bei Unfällen wird der Stand der Technik als Maßstab herangezogen.

Was wird bei Audits häufig vergessen?

Fragen Sie, ob die aktuellen DGUV Informationen bekannt sind und berücksichtigt werden.

Worauf achten Behörden oder Berufsgenossenschaften besonders?

BG-Aufsichtspersonen kennen die DGUV Informationen und erwarten deren Berücksichtigung.

Empfohlene Sofortmaßnahmen

  1. 1["Verantwortliche informieren","Bestehende Dokumente prüfen"]

Was muss die Geschäftsleitung wissen?

Risiko

Niedrig

Priorität

Niedrig

Kostenfolgen

Minimal – interner Prüfaufwand.

Organisatorischer Aufwand

Gering.

Haftungsrisiken

Gering – Informationscharakter.

Empfohlene Entscheidung

Zur Kenntnis nehmen. Labor-Verantwortliche informieren.

Ampelstatus dieser Änderung

Grün – Informationscharakter

Informationscharakter ohne akuten Handlungsbedarf.

Dieses Rechtsmonitoring dient der frühzeitigen Identifikation relevanter gesetzlicher und technischer Änderungen. Die Inhalte basieren auf öffentlich zugänglichen offiziellen Quellen wie Gesetze im Internet, BAuA, DGUV, Bundesanzeiger, BMAS, Umweltbundesamt, EUR-Lex, ECHA und offiziellen Gefahrgutquellen. Eine individuelle rechtliche Prüfung im Einzelfall bleibt erforderlich.

Fachliche Unterstützung benötigt?

Sie möchten wissen, welche konkreten Maßnahmen in Ihrem Betrieb erforderlich sind? Arbeitsschutz 360° unterstützt Sie bei der betrieblichen Umsetzung.

Jetzt Anfrage stellen