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Grün – InformationscharakterAbfallrecht

KrWG – Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes

Erweiterte Pflichten zur Getrenntsammlung und neue Anforderungen an die Abfallhierarchie. Stärkere Vorgaben für die Abfallvermeidung.

Veröffentlicht

20. April 2025

Inkrafttreten

01. Oktober 2025

Quelle

Umweltbundesamt

Vorschrift

Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

Fachliche Analyse

Was hat sich geändert?

Erweiterte Pflichten zur Getrenntsammlung gewerblicher Abfälle. Strengere Anforderungen an die Dokumentation der Abfallhierarchie. Neue Vorgaben für Abfallvermeidungskonzepte.

Warum ist das wichtig?

Gewerbliche Abfallerzeuger müssen ihre Sammelstrukturen überprüfen und ggf. anpassen. Die Dokumentationspflichten werden erweitert.

Wen betrifft es?

Alle gewerblichen Abfallerzeuger, Entsorger, Umweltbeauftragte.

Was muss der Betrieb jetzt tun?

Abfallkonzept prüfen, Getrenntsammlungsquoten kontrollieren, Dokumentation der Abfallhierarchie erstellen.

Welche Fristen gelten?

Inkrafttreten 01.10.2025. Sofortige Geltung für neue Anforderungen.

Welche Risiken entstehen bei Nichtbeachtung?

Bußgelder, Entsorgungsverbote, negative Audit-Ergebnisse.

Welche Pflichten ergeben sich daraus für Unternehmen?

Wer sollte sich darum kümmern?

["Umweltbeauftragter","Werkleitung"]

Welche Dokumente sollten geprüft werden?

["Rechtskataster","Auditnachweise"]

Praxisorientierte Bewertung

Was bedeutet die Änderung im Betriebsalltag?

Prüfen Sie, ob Ihre Getrenntsammlung den neuen Anforderungen entspricht. Besonders Bau- und Gewerbeabfälle sind betroffen.

Welche typischen Fehler passieren?

Getrenntsammlungsquoten werden nicht dokumentiert. Abfallvermeidungskonzepte fehlen.

Wo entstehen häufig Haftungsrisiken?

Bußgelder bei Verstößen gegen die Getrenntsammlungspflicht.

Was wird bei Audits häufig vergessen?

Fragen Sie nach dem Abfallvermeidungskonzept und den Nachweisen zur Getrenntsammlung.

Worauf achten Behörden oder Berufsgenossenschaften besonders?

Untere Abfallbehörden prüfen die Einhaltung der Getrenntsammlungspflichten.

Empfohlene Sofortmaßnahmen

  1. 1["Verantwortliche informieren","Bestehende Dokumente prüfen","Handlungsbedarf bewerten","Nachweise dokumentieren"]

Was muss die Geschäftsleitung wissen?

Risiko

Niedrig

Priorität

Niedrig

Kostenfolgen

Gering – primär interner Aufwand für Dokumentation.

Organisatorischer Aufwand

Gering – Dokumentationsanpassung.

Haftungsrisiken

Ordnungswidrigkeiten bei Verstößen.

Empfohlene Entscheidung

Zur Kenntnis nehmen. Umweltbeauftragten mit Prüfung beauftragen.

Ampelstatus dieser Änderung

Grün – Informationscharakter

Informationscharakter ohne akuten Handlungsbedarf.

Dieses Rechtsmonitoring dient der frühzeitigen Identifikation relevanter gesetzlicher und technischer Änderungen. Die Inhalte basieren auf öffentlich zugänglichen offiziellen Quellen wie Gesetze im Internet, BAuA, DGUV, Bundesanzeiger, BMAS, Umweltbundesamt, EUR-Lex, ECHA und offiziellen Gefahrgutquellen. Eine individuelle rechtliche Prüfung im Einzelfall bleibt erforderlich.

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