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Gelb – Mittelfristiger HandlungsbedarfArbeitsmedizin

ArbMedVV – Aktualisierung der Pflicht- und Angebotsvorsorge

Erweiterung des Vorsorgekatalogs um neue Anlässe und Klarstellung der Pflichtvorsorge bei Tätigkeiten mit sensibilisierenden Stoffen.

Veröffentlicht

01. Februar 2025

Inkrafttreten

01. Juni 2025

Quelle

BMAS

Vorschrift

Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)

Fachliche Analyse

Was hat sich geändert?

Neue Pflichtvorsorge-Anlässe für bestimmte sensibilisierende Stoffe. Klarstellung bei Mischexpositionen. Anpassung der Angebotsvorsorge bei Bildschirmarbeit.

Warum ist das wichtig?

Arbeitgeber müssen die arbeitsmedizinische Vorsorge neu organisieren. Fehlende Pflichtvorsorge ist ein Beschäftigungsverbot.

Wen betrifft es?

Alle Arbeitgeber, besonders mit Tätigkeiten mit sensibilisierenden Stoffen (Isocyanate, Epoxidharze, bestimmte Metalle).

Was muss der Betrieb jetzt tun?

Vorsorgekartei prüfen, neue Pflichtvorsorge-Anlässe identifizieren, Betriebsarzt informieren, Terminplanung aktualisieren.

Welche Fristen gelten?

Inkrafttreten 01.06.2025. Pflichtvorsorge muss vor Aufnahme der Tätigkeit durchgeführt werden.

Welche Risiken entstehen bei Nichtbeachtung?

Beschäftigungsverbot ohne gültige Pflichtvorsorge. Bußgeld. Haftung bei Berufskrankheiten.

Welche Pflichten ergeben sich daraus für Unternehmen?

Wer sollte sich darum kümmern?

["Fachkraft für Arbeitssicherheit","HR / Personalabteilung","Führungskraft"]

Welche Dokumente sollten geprüft werden?

["Gefährdungsbeurteilungen","Unterweisungsnachweise","Prüfprotokolle"]

Praxisorientierte Bewertung

Was bedeutet die Änderung im Betriebsalltag?

HR muss die Vorsorgekartei auf neue Pflichtvorsorge-Anlässe prüfen. Beschäftigte dürfen bestimmte Tätigkeiten ohne aktuelle Vorsorgebescheinigung nicht ausführen.

Welche typischen Fehler passieren?

Angebotsvorsorge wird mit Pflichtvorsorge verwechselt. Vorsorgekartei ist nicht aktuell.

Wo entstehen häufig Haftungsrisiken?

Beschäftigung ohne Pflichtvorsorge ist ein Bußgeldtatbestand. Bei Berufskrankheiten Regressansprüche der BG.

Was wird bei Audits häufig vergessen?

Prüfen Sie die Vorsorgekartei auf Vollständigkeit und Aktualität der Bescheinigungen.

Worauf achten Behörden oder Berufsgenossenschaften besonders?

Gewerbeaufsicht prüft die Einhaltung der Pflichtvorsorge besonders bei CMR-Stoffen.

Empfohlene Sofortmaßnahmen

  1. 1["Verantwortliche informieren","Bestehende Dokumente prüfen","Handlungsbedarf bewerten","Maßnahmen terminieren","Nachweise dokumentieren"]

Was muss die Geschäftsleitung wissen?

Risiko

Mittel

Priorität

Mittel

Kostenfolgen

Mittel – Kosten für zusätzliche arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen.

Organisatorischer Aufwand

Mittel – einmalige Prüfung, dann laufende Vorsorgetermine.

Haftungsrisiken

Ordnungswidrigkeiten bei fehlender Pflichtvorsorge.

Empfohlene Entscheidung

Betriebsarzt und HR mit Abgleich der Vorsorgekartei beauftragen.

Ampelstatus dieser Änderung

Gelb – Mittelfristiger Handlungsbedarf

Mittelfristiger organisatorischer oder technischer Handlungsbedarf.

Dieses Rechtsmonitoring dient der frühzeitigen Identifikation relevanter gesetzlicher und technischer Änderungen. Die Inhalte basieren auf öffentlich zugänglichen offiziellen Quellen wie Gesetze im Internet, BAuA, DGUV, Bundesanzeiger, BMAS, Umweltbundesamt, EUR-Lex, ECHA und offiziellen Gefahrgutquellen. Eine individuelle rechtliche Prüfung im Einzelfall bleibt erforderlich.

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