CLP-Verordnung – 22. ATP (Anpassung an den technischen Fortschritt)
Neue und geänderte Einstufungen für über 30 Stoffe. Relevante Änderungen bei Lösemitteln, Weichmachern und Biozid-Wirkstoffen.
Fachliche Analyse
Was hat sich geändert?
Über 30 Stoffe erhalten neue oder geänderte harmonisierte Einstufungen. Einige Stoffe werden neu als CMR-Stoff oder als aquatisch toxisch eingestuft.
Warum ist das wichtig?
Geänderte Einstufungen können Auswirkungen auf Kennzeichnung, Lagerung, Schutzmaßnahmen und die Substitutionspflicht haben.
Wen betrifft es?
Hersteller, Importeure, nachgeschaltete Anwender der betroffenen Stoffe. Besonders Lack-, Kunststoff- und Reinigungsmittelindustrie.
Was muss der Betrieb jetzt tun?
Betroffenheitsprüfung durchführen, Sicherheitsdatenblätter aktualisieren, Kennzeichnung anpassen, Gefährdungsbeurteilung prüfen.
Welche Fristen gelten?
Inkrafttreten 01.01.2026. Freiwillige Anwendung bereits möglich.
Welche Risiken entstehen bei Nichtbeachtung?
Fehlerhafte Kennzeichnung, REACH-Verstöße, Bußgelder durch ECHA-Enforcement.
Welche Pflichten ergeben sich daraus für Unternehmen?
Wer sollte sich darum kümmern?
Welche Dokumente sollten geprüft werden?
Praxisorientierte Bewertung
Was bedeutet die Änderung im Betriebsalltag?
Prüfen Sie Ihr Gefahrstoffverzeichnis gegen die Liste der geänderten Stoffe. Lieferanten sollten aktuelle Sicherheitsdatenblätter bereitstellen.
Welche typischen Fehler passieren?
Sicherheitsdatenblätter werden nicht regelmäßig auf Aktualität geprüft. Lieferanten liefern manchmal veraltete SDB.
Wo entstehen häufig Haftungsrisiken?
Fehlerhafte Einstufung und Kennzeichnung ist ein Verstoß gegen das Chemikalienrecht.
Was wird bei Audits häufig vergessen?
Prüfen Sie das Erstelldatum der Sicherheitsdatenblätter und vergleichen Sie die Einstufung mit dem aktuellen ATP.
Worauf achten Behörden oder Berufsgenossenschaften besonders?
ECHA-Forum führt Enforcement-Projekte zur Einhaltung der CLP-Verordnung durch.
Empfohlene Sofortmaßnahmen
- 1["Verantwortliche informieren","Bestehende Dokumente prüfen","Handlungsbedarf bewerten","Maßnahmen terminieren","Nachweise dokumentieren"]
Was muss die Geschäftsleitung wissen?
Risiko
Mittel
Priorität
Mittel
Kostenfolgen
Gering – primär interner Prüfaufwand.
Organisatorischer Aufwand
Gering bis mittel – abhängig von der Anzahl betroffener Stoffe.
Haftungsrisiken
Ordnungswidrigkeiten bei Verstößen gegen Kennzeichnungspflichten.
Empfohlene Entscheidung
Gefahrstoffbeauftragten mit Betroffenheitsprüfung beauftragen.
Ampelstatus dieser Änderung
Gelb – Mittelfristiger Handlungsbedarf
Mittelfristiger organisatorischer oder technischer Handlungsbedarf.
Dieses Rechtsmonitoring dient der frühzeitigen Identifikation relevanter gesetzlicher und technischer Änderungen. Die Inhalte basieren auf öffentlich zugänglichen offiziellen Quellen wie Gesetze im Internet, BAuA, DGUV, Bundesanzeiger, BMAS, Umweltbundesamt, EUR-Lex, ECHA und offiziellen Gefahrgutquellen. Eine individuelle rechtliche Prüfung im Einzelfall bleibt erforderlich.
Fachliche Unterstützung benötigt?
Sie möchten wissen, welche konkreten Maßnahmen in Ihrem Betrieb erforderlich sind? Arbeitsschutz 360° unterstützt Sie bei der betrieblichen Umsetzung.
Jetzt Anfrage stellen