Persönliche Fachberatung
Ihre betriebliche Fragestellung – persönlich geprüft Beschreiben Sie Ihre Fragestellung aus Arbeitsschutz, Gefahrstoffen, Gesundheitsschutz oder Umweltschutz. Georg Popa prüft sie persönlich, vertraulich und praxisorientiert und beantwortet sie schriftlich.
Jede kostenpflichtige Fachanfrage wird persönlich durch Georg Popa geprüft. Es erfolgt keine automatisierte KI-Antwort.
Einmalige Beauftragung Persönlicher Fachcheck 49 € Eine konkrete betriebliche Fragestellung wird persönlich geprüft und schriftlich beantwortet. Kein Abonnement. Nach Absprache Vertiefende Fachberatung 100 € pro Stunde Umfangreichere Sachverhalte und Unterlagen. Zuerst Anfrage, dann Abstimmung des Umfangs – keine automatische Zahlung.
1 Fachgebiet auswählen 2 Fragestellung eingeben 3 Optional Datei hochladen 4 Kontaktdaten eingeben 5 Leistungsumfang und Preis prüfen 6 Datenschutz und Leistungsbedingungen bestätigen 7 Über PayPal bezahlen 8 Anfrage verbindlich absenden 9 Bestätigung erhalten Im Fachcheck enthaltenEine konkrete betriebliche Fachfrage Persönliche Prüfung durch Georg Popa Schriftliche fachliche Ersteinschätzung Einschlägige Rechtsgrundlagen Bevorzugt offizielle Quellen Konkrete nächste Handlungsschritte Hinweise auf erforderliche Dokumentation Eine Rückfragemöglichkeit Vertrauliche Bearbeitung Kein Abonnement BearbeitungszeitDie persönliche Ersteinschätzung erfolgt in der Regel innerhalb von drei Werktagen nach erfolgreicher Zahlung und vollständigem Eingang der erforderlichen Angaben.
LeistungsgrenzenDer persönliche Fachcheck ist eine fachliche Ersteinschätzung aus Sicht des Arbeitsschutzes, Gefahrstoffmanagements, Gesundheits- oder Umweltschutzes. Er ersetzt keine anwaltliche Rechtsberatung, keine behördliche Entscheidung, keine vollständige Gefährdungsbeurteilung und keine Vor-Ort-Prüfung.
Die Einschätzung erfolgt auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Angaben. Es handelt sich um eine fachliche Ersteinschätzung, nicht um eine verbindliche Rechtsberatung. Eine Prüfung vor Ort, eine Messung oder eine Begehung ist nicht Bestandteil der Leistung. Unvollständige oder missverständliche Angaben können das Ergebnis verändern. Die betriebliche Entscheidung und deren Umsetzung verbleiben beim Unternehmen. Behördliche oder gerichtliche Bewertungen im Einzelfall können abweichen.