Pflichten für Führungskräfte

Neue Pflichten für Führungskräfte im Arbeitsschutz

10. Februar 2026Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)

Führungskräfte tragen im Arbeitsschutz eine eigene Verantwortung – hier kommt es auf die klare Pflichtenübertragung und die gelebte Umsetzung an.

Der Arbeitsschutz steht und fällt mit der Führungsebene. Wenn Vorgesetzte Schutzmaßnahmen ernst nehmen, entsteht im Team eine andere Haltung – und damit ein messbar sichereres Arbeiten. Rechtlich sind Führungskräfte mit übertragenen Pflichten zudem selbst verantwortlich. Umso wichtiger ist es, dass Aufgaben, Befugnisse und Mittel klar geregelt sind.

Was hat sich geändert?

Im Fokus steht die Qualität der Pflichtenübertragung: Sie muss schriftlich erfolgen, inhaltlich präzise sein und den Verantwortungsbereich klar umreißen. Zudem gewinnt das Thema Führungsverantwortung in der Gefährdungsbeurteilung an Gewicht – insbesondere, wenn Führungskräfte operative Entscheidungen zu Arbeitsmitteln, Tätigkeiten und Personalplanung treffen. Auch der Umgang mit psychischen Belastungen rückt als Führungsaufgabe stärker in den Blick.

Wen betrifft das?

  • Geschäftsführung und Betriebsleitung
  • Führungskräfte mit Personalverantwortung (Meisterinnen/Meister, Team- und Abteilungsleitungen)
  • Projekt- und Bauleitungen
  • Verantwortliche Personen in größeren Filialen oder Niederlassungen
  • Personen, denen Arbeitsschutzpflichten übertragen wurden oder werden sollen

Was bedeutet das für den Betrieb?

Führungskräfte brauchen nicht nur Pflichten, sondern auch die nötigen Ressourcen: Zeit, Budget, Zugriff auf Fachwissen und klare Entscheidungsräume. Die Pflichtenübertragung muss schriftlich und nachvollziehbar dokumentiert sein – mit Angabe des Aufgabenbereichs, der Befugnisse und der benötigten Mittel. Ergänzend sollten Führungskräfte regelmäßig geschult werden, insbesondere zu ihrer eigenen Verantwortung und zu Unterweisungs- und Aufsichtspflichten.

Was sollte jetzt geprüft werden?

  • Gibt es eine schriftliche Pflichtenübertragung für jede Führungskraft mit Arbeitsschutzverantwortung?
  • Sind Aufgabenbereich, Befugnisse und benötigte Mittel im Dokument klar benannt?
  • Werden Führungskräfte regelmäßig zu ihren Arbeitsschutzpflichten geschult?
  • Sind Führungskräfte in Gefährdungsbeurteilung und Maßnahmenplanung aktiv eingebunden?
  • Ist geregelt, wie Führungskräfte ihre Unterweisungs- und Aufsichtspflichten nachweisen?
  • Werden psychische Belastungen als Führungsthema aufgegriffen und reflektiert?

Fazit

Verantwortung im Arbeitsschutz lässt sich nicht per Unterschrift „wegdelegieren“, aber sie lässt sich sauber übertragen und geteilt tragen. Wer Pflichten klar beschreibt, die nötigen Mittel mitliefert und Führungskräfte ernsthaft schult, schafft eine Struktur, die im Alltag trägt – und im Zweifel rechtssicher ist.

Fachliche Unterstützung

Praxisorientierte Fachberatung

Sie möchten wissen, welche Rechtsänderungen für Ihren Betrieb wirklich relevant sind und welche konkreten Maßnahmen jetzt erforderlich werden? Ich unterstütze Sie bei der fachlichen Einordnung, bei der betrieblichen Umsetzung und bei einer rechtssicheren Dokumentation.

Individuelle Unterstützung statt allgemeiner Gesetzeswiedergabe.

Auch lesenswert