Arbeitsschutz 360° – Häufige Fragen
Antworten auf typische Fragen von Geschäftsleitungen, Führungskräften, Fachkräften für Arbeitssicherheit und Auditoren.
Ist Arbeitsschutz 360° eine Rechtsberatung?
Nein. Die Software stellt keine Rechtsberatung dar. Sie unterstützt bei der strukturierten Organisation, Dokumentation und Nachverfolgung gesetzlicher Pflichten.
Die fachliche Bewertung und Umsetzung bleibt in der Verantwortung des Unternehmens.
Wie aktuell sind die Inhalte?
Rechtsänderungen werden über definierte Quellen (z. B. RSS, Buzer, Bundesanzeiger) identifiziert. Die Relevanzbewertung und Pflichtableitung erfolgt bewusst durch den Nutzer – nachvollziehbar und auditfest.
Ist das System auditfähig (ISO 45001 / 14001)?
Ja. Arbeitsschutz 360° ist so aufgebaut, dass:
- Pflichten versioniert sind
- Aufgaben nachvollziehbar zugeordnet werden
- Eskalationen dokumentiert sind
- Nachweise revisionssicher archiviert werden
Damit erfüllt das System die typischen Erwartungen von Auditoren.
Wo werden die Daten gespeichert?
Die Daten werden lokal beim Nutzer gespeichert. Es gibt keine Cloud, keine externe Datenübertragung und keinen Zugriff durch Dritte.
Was passiert, wenn die Lizenz abläuft?
Nach Ablauf der Lizenz bleibt der Lesezugriff erhalten. Bearbeitungsfunktionen können eingeschränkt werden.
Ihre Daten bleiben vollständig erhalten.
Für welche Unternehmensgröße ist das System geeignet?
Vom kleinen Betrieb bis zum Mehrstandort-Unternehmen. Die Lizenzmodelle sind entsprechend skalierbar.
Kann das System angepasst oder erweitert werden?
Ja. Arbeitsschutz 360° ist modular aufgebaut und kann fachlich und strukturell erweitert werden (z. B. ISO-Mapping, Mandanten, White-Label).
Hinweis für Auditoren: Arbeitsschutz 360° dokumentiert Prozesse, Entscheidungen und Nachweise nachvollziehbar. Die Verantwortung für Bewertung und Umsetzung verbleibt beim Unternehmen.




